Historische Fassung Rundschreiben 31/04 (RS 31/04)
Historische Fassung
In-Kraft-Setzung der Unterrichtsvorgaben für den Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht als
- „Staatlich geprüfte(-r) Assistent(-in) für Automatisierungs- und Computertechnik“ (Nr. des Plans 561811.04),
- „Staatlich geprüfte(-r) biologisch-technische(-r) Assistent(-in)“ (Nr. des Plans 561712.04),
- „Staatlich geprüfte(-r) chemisch-technische(-r) Assistent(-in)“ (Nr. des Plans 561713.04),
- „Staatlich geprüfte(-r) landwirtschaftlich-technische(-r) Assistent(-in)“ (Nr. des Plans 561718.04),
- „Staatlich geprüfte(-r) lebensmittel-technische(-r) Assistent(-in)“ (Nr. des Plans 561719.04) und
- „Staatlich geprüfte(-r) umweltschutz-technische(-r) Assistent(-in)“ (Nr. des Plans 561719.04)
- Die o. g. Unterrichtsvorgaben bilden die verbindliche Grundlage des Unterrichtes im Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht.
- Über die Ausgestaltung der curricularen Vorgaben zu den allgemeinen und fachlichen Zielen, didaktischen Grundsätzen, zur fachübergreifenden Vernetzung von Unterrichtszielen und -inhalten sowie zu Formen der Leistungsbewertung entscheidet die unterrichtende Lehrkraft im Rahmen der Beschlüsse der Konferenz der Lehrkräfte, der Fachkonferenz sowie der Klassen- oder Jahrgangskonferenz.
- Diese Unterrichtsvorgaben sind allen Lehrkräften sowie Mitwirkungsgremien zugänglich zu machen.
- Werden diese Unterrichtsvorgaben durch andere curriculare Vorgaben außer Kraft gesetzt, so sind sie fünf Jahre aufzubewahren. Danach können sie formlos vernichtet werden.
- Dieses Rundschreiben tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 9. Dezember 2004 | Abl. MBJS/04, [Nr. 16], S. 616 | |
| Außer Kraft getreten am 1. August 2005 durch Verwaltungsvorschrift vom 29. Juli 2005 | Abl. MBJS/05, [Nr. 9], S. 306 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen