Mahnung privatrechtlicher Forderungen
Aktuelle Fassung
Einführung des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens in Profiskal
Arbeitsanweisung Mahnverfahren und Vollstreckung vom 15.06.1993
Entsprechend der Arbeitsanweisung zu „Mahnverfahren und Vollstreckung“ vom 15.06.93 sind bei der Mahnung privatrechtlicher Forderungen Mahnauslagen zu erheben, die gem. §§ 284 und 286 BGB als Schadenersatz beanspruchbar sind.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens Profiskal werden diese Mahnauslagen einheitlich auf 3 DM festgelegt. Zur Entscheidung wurden auch bestehende Regelungen in anderen Bundesländern herangezogen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 20. Februar 1997 | ||
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