Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscher bei ärztlichen Behandlungen

Historische Fassung

Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)

Der Ausschuss für Gebühren- und Leistungsrecht der Bund-Länder-Kommission für das Beihilferecht hat die Frage erörtert, ob Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscher bei ärztlichen Behandlungen (ambulant und stationär) beihilfefähig seien.

Einvernehmlich wurde festgelegt, dass derartige Aufwendungen von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen sind.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. Juli 2002
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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