Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg - Brücken- und Ingenieurbau; Verwaltung - Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING)

Historische Fassung

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 9/2004 vom 06.04.2004 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, die Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING), Ausgabe 2004 bekannt gegeben.

Hiermit wird die Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING), Ausgabe 2004, für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wird die Anwendung empfohlen.

Die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/1998 vom 23.01.1998, StB 25/12.20.72-30/109 Va 97 und Nr. 30/1999, S 25/38.44.10/126 Va 99 sind überholt und werden hiermit aufgehoben.

Im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/1999 vom 22.11.1999 bitte ich die Bezüge auf ARS Nr. 2/1998 in ARS/Nr. 9/2004 zu ändern.

Der Runderlass des MSWV Nr. 23/1994 - Brücken- und Ingenieurbau - ist überholt und wird hiermit aufgehoben.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 9/2004 ist im Verkehrsblatt, Heft 9/2004 vom 15. Mai 2004 veröffentlicht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 29. Juli 2004 ABl./04, [Nr. 35], S. 670
am 01.08.2014 außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 1. August 2014 ABl./14, [Nr. 34], S. 1059

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