Landesregierung Brandenburg

Änderung des Namens der Gemeinde Groß Kreutz/Emster

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 24 des Vierten Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming (4. GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 (GVBl. I S. 73, 77) die Änderung des Namens der Gemeinde Groß Kreutz/Emster in

Groß Kreutz (Havel)

mit Wirkung vom 1. Juli 2004 genehmigt.

Hiermit wird die Namensänderung öffentlich bekannt gemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. April 2004 ABl./04, [Nr. 14], S. 191

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