Landesregierung Brandenburg

Verlegung des Sitzes des Amtes Beetzsee

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Juni 2003 (GVBl. I S. 172, 176), die Verlegung des Sitzes des Amtes Beetzsee aus der Gemeinde Beetzseeheide/Ortsteil Butzow in die Gemeinde Beetzsee/Ortsteil Brielow genehmigt.

Die Änderung des Sitzes des Amtes tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Änderung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. Februar 2004 ABl./04, [Nr. 8], S. 107

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