Landesregierung Brandenburg

Runderlass des Ministeriums des Innern zur förmlichen Aufhebung des Runderlasses „Dienstbefreiung zur Betreuung eines erkrankten Kindes“

Aktuelle Fassung

Der Runderlass des Ministeriums des Innern „Dienstbefreiung zur Betreuung eines erkrankten Kindes“ vom 25. Januar 1993 (ABl. S. 276) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Seine Regelungen sind durch den § 12 Abs. 3 der für das Land Brandenburg geltenden Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesgebiet (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. April 1997 (BGBl. I S. 810), gegenstandslos geworden. Darüber hinaus ist das Rundschreiben des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 26. Februar 1997 - Az.: Z/2.12-42-35 - nach der Neufassung von § 12 Abs. 3 SUrlV bei Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung eines erkrankten Kindes nicht mehr anzuwenden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 12. Januar 2004 ABl./04, [Nr. 4], S. 38

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