Landesregierung Brandenburg

Staatliche Anerkennung von Erholungsorten

Aktuelle Fassung

Am 11. Juli 2003 wurde der Stadt Lychen gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.

Am 11. Juli 2003 wurde der Gemeinde Stechlin, OT Neuglobsow/Dagow, gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.

Am 14. Juli 2003 wurde der Stadt Müllrose gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.

Am 12. November 2003 wurde der Gemeinde Neuzelle, OT Neuzelle, gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. November 2003 ABl./03, [Nr. 51], S. 1227

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