Staatliche Anerkennung von Erholungsorten
Aktuelle Fassung
Am 11. Juli 2003 wurde der Stadt Lychen gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.
Am 11. Juli 2003 wurde der Gemeinde Stechlin, OT Neuglobsow/Dagow, gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.
Am 14. Juli 2003 wurde der Stadt Müllrose gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.
Am 12. November 2003 wurde der Gemeinde Neuzelle, OT Neuzelle, gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 20. November 2003 | ABl./03, [Nr. 51], S. 1227 | |
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