Bildung einer neuen Gemeinde Röderland
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung der neuen amtsfreien Gemeinde Röderland (Schlüssel-Nr. 12 0 62 410) aus den Gemeinden Haida, Prösen, Reichenhain, Saathain, Stolzenhain a. d. Röder und Wainsdorf des Amtes Röderland zum Tag der landesweiten Kommunal-wahl 2003 genehmigt.
Das Amt Röderland wird mit dem Tag der wirksamen Bildung der neuen amtsfreien Gemeinde Röderland aufgelöst.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 11. Februar 2002 | ABl./02, [Nr. 9], S. 228 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen