Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen Gemeinde Nuthetal

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen Gemeinde Nuthetal (Schlüssel-Nr.: 12 0 69 454) aus den Gemeinden des Amtes Rehbrücke

Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf

mit Wirkung vom Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen genehmigt.

Das Amt Rehbrücke wird am Tag der Bildung der neuen Gemeinde Nuthetal aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. April 2002 ABl./02, [Nr. 18], S. 503

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen