Landesregierung Brandenburg

Änderung der Gemeinde Mühlenbecker Land

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Änderung der Gemeinde Mühlenbecker Land durch den Beitritt der Gemeinde Zühlsdorf; des Amtes Schildow mit Wirkung vom Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen 2003 genehmigt. Das Amt Schildow wird zum gleichen Zeitpunkt aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. Januar 2003 ABl./03, [Nr. 9], S. 274

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