Änderung der Gemeinde Mühlenbecker Land
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Änderung der Gemeinde Mühlenbecker Land durch den Beitritt der Gemeinde Zühlsdorf; des Amtes Schildow mit Wirkung vom Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen 2003 genehmigt. Das Amt Schildow wird zum gleichen Zeitpunkt aufgelöst.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 15. Januar 2003 | ABl./03, [Nr. 9], S. 274 | |
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