Bildung einer neuen amtsfreien Gemeinde Letschin
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen amtsfreien Gemeinde Letschin (Schlüssel-Nr. 12 0 64 274) aus den Gemeinden Ortwig, Neubarnim, Gieshof-Zelliner Loose, Kiehnwerder, Groß Neuendorf, Kie- nitz, Sietzing und Letschin genehmigt.
Die Neubildung wird am Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahl im Jahr 2003 wirksam.
Zum gleichen Zeitpunkt wird das Amt Letschin aufgelöst.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 4. April 2002 | ABl./02, [Nr. 18], S. 501 | |
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