Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen amtsfreien Gemeinde Letschin

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen amtsfreien Gemeinde Letschin (Schlüssel-Nr. 12 0 64 274) aus den Gemeinden Ortwig, Neubarnim, Gieshof-Zelliner Loose, Kiehnwerder, Groß Neuendorf, Kie- nitz, Sietzing und Letschin genehmigt.

Die Neubildung wird am Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahl im Jahr 2003 wirksam.

Zum gleichen Zeitpunkt wird das Amt Letschin aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 4. April 2002 ABl./02, [Nr. 18], S. 501

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen