Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg - Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen Kreuzungs- und Leitungsrecht; Kreuzungsanlagen - Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und Bundesfernstraßen (Allgemeines Rundschreiben Nr. 25/2003 vom 16. Juli 2003)

Historische Fassung

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg

Die Richtlinie, erstmalig eingeführt mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/1981 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, wurde in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG und dem Eisenbahnbundesamt überarbeitet.

Hiermit führe ich das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2003 vom 16.07.2003 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen ein. Im Interesse einer einheitlichen Regelung empfehle ich die Anwendung für den Geltungsbereich der Kreise, kreisfreien Städten und Gemeinden.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/1982 wird hiermit aufgehoben.

Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2003 ist im Verkehrsblatt Heft 15/2003 vom 15. August 2003 veröffentlicht worden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 9. Oktober 2003 ABl./03, [Nr. 44], S. 1016
am 12.09.2012 außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 13. September 2012 ABl./12, [Nr. 42], S. 1495

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