Landesregierung Brandenburg

Organisationserlass des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Übertragung der Aufgaben einer zuständigen Stelle gemäß § 84 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) auf das Brandenburgische Landeshauptarchiv

Aktuelle Fassung

Dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv werden mit Wirkung vom 1. Oktober 2003 die Aufgaben einer zuständigen Stelle gemäß der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz im öffentlichen Dienst vom 12. Februar 1993 (GVBl. II S. 94) übertragen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. September 2003 ABl./03, [Nr. 40], S. 911

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