Staatliche Anerkennung eines Kurortes
Aktuelle Fassung
Mit Anerkennungsbescheid vom 22. August 2003 wurde die Stadt Bad Wilsnack mit Wirkung ab 22. August 2003 mit der Artbezeichnung
„Thermalsole- und Moorheilbad“
unbefristet staatlich anerkannt.
Die Stadt Bad Wilsnack hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkanntes Thermalsole- und Moorheilbad“ zu verwenden.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 26. August 2003 | ABl./03, [Nr. 37], S. 866 | |
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