Staatliche Anerkennung eines Kurortes
Aktuelle Fassung
Mit Anerkennungsbescheid vom 4. Juni 2003 wurde die Stadt Buckow/Märkische Schweiz mit Wirkung ab 20. Juni 2003 mit der Artbezeichnung
”Kneippkurort”
unbefristet staatlich anerkannt.
Die Stadt Buckow hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz ”staatlich anerkannter Kneippkurort” zu verwenden.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 27. Juni 2003 | ABl./03, [Nr. 29], S. 725 | |
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