Landesregierung Brandenburg

Staatliche Anerkennung eines Kurortes

Aktuelle Fassung

Mit Anerkennungsbescheid vom 4. Juni 2003 wurde die Stadt Buckow/Märkische Schweiz mit Wirkung ab 20. Juni 2003 mit der Artbezeichnung

”Kneippkurort”

unbefristet staatlich anerkannt.

Die Stadt Buckow hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz ”staatlich anerkannter Kneippkurort” zu verwenden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 27. Juni 2003 ABl./03, [Nr. 29], S. 725

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