Landesregierung Brandenburg

Verlegung des Sitzes des Amtes Britz-Chorin

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung des § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 188) die Verlegung des Sitzes des Amtes Britz-Chorin aus Eberswalde nach Britz genehmigt. Die Verlegung des Amtssitzes wird am 1. Mai 2003 wirksam.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 27. März 2003 ABl./03, [Nr. 15], S. 417

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