Verlegung des Sitzes des Amtes Britz-Chorin
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung des § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 188) die Verlegung des Sitzes des Amtes Britz-Chorin aus Eberswalde nach Britz genehmigt. Die Verlegung des Amtssitzes wird am 1. Mai 2003 wirksam.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 27. März 2003 | ABl./03, [Nr. 15], S. 417 | |
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