Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen Gemeinde Schwielowsee

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung

einer neuen Gemeinde Schwielowsee
(Schlüssel-Nr.: 12 0 69 590)

aus den Gemeinden des Amtes Schwielowsee
Caputh, Ferch und Geltow

mit Wirkung vom 31. Dezember 2002 genehmigt.

Das Amt Schwielowsee wird mit dem Tag der Bildung der neuen Gemeinde Schwielowsee aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 4. Februar 2002 ABl./02, [Nr. 9], S. 227

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