Bildung einer neuen Gemeinde Schwielowsee
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung
einer neuen Gemeinde Schwielowsee
(Schlüssel-Nr.: 12 0 69 590)
aus den Gemeinden des Amtes Schwielowsee
Caputh, Ferch und Geltow
mit Wirkung vom 31. Dezember 2002 genehmigt.
Das Amt Schwielowsee wird mit dem Tag der Bildung der neuen Gemeinde Schwielowsee aufgelöst.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 4. Februar 2002 | ABl./02, [Nr. 9], S. 227 | |
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