Eingliederungen in die amtsfreie Stadt Pritzwalk
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Eingliederung der Gemeinden
- Sadenbeck,
- Falkenhagen,
- Mesendorf,
- Buchholz,
- Kemnitz,
- Steffenshagen,
- Beveringen,
- Wilmersdorf,
- Alt Krüssow und
- Klein Woltersdorf
des Amtes Pritzwalk-Land in die amtsfreie Stadt Pritzwalk mit Wirkung vom 31. Dezember 2002 genehmigt.
Zum gleichen Zeitpunkt wird das Amt Pritzwalk-Land aufgelöst.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 14. Juni 2002 | ABl./02, [Nr. 27], S. 624 | |
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