Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen amtsfreien Stadt Altlandsberg

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen amtsfreien Stadt Altlandsberg (Schlüssel-Nr. 12 0 64 029) aus den Gemeinden Bruchmühle, Buchholz, Gielsdorf, Wesendahl und der Stadt Altlandsberg mit Wirkung vom 31. Dezember 2002 genehmigt.

Das Amt Altlandsberg wird damit zum 31. Dezember 2002 aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 3. April 2002 ABl./02, [Nr. 18], S. 501

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