Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - "Planung von Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen"

Historische Fassung

Die Regelungen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen wurden von einem aus Vertretern der brandenburgischen Straßenbauämter zusammengesetzten Arbeitskreis unter Federführung des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen erarbeitet und erstmalig im Jahr 2000 für die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg eingeführt.

Sie geben Hinweise zur artgerechten Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen, insbesondere von Fließgewässerunterführungen. Die Regelungen dienen einer einheitlichen Verfahrensweise der Straßenbauverwaltung bei der Umsetzung der Eingriffsregelung und Unterstützung der Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege in eigener Zuständigkeit.

Die vorliegende Neufassung ist durch klärende und vertiefende Planungs- und Gestaltungsdetails ergänzt worden. Die technischen Grundlösungen und Gestaltungsgrundsätze für artengerechte Querungsbauwerke an Straßen sind beibehalten worden.

Hiermit führe ich das Regelwerk “Planung von Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und des Bibers an Straßen“ für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen ein und bitte, künftig bei allen Entwurfsplanungen danach zu verfahren. Für die Kreis- und Kommunalstraßen empfehle ich die Anwendung.

Gleichzeitig hebe ich den Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abt. 5 - Nr. 21/2000 - Straßenbau -, vom 7. August 2000 auf.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Der Runderlass und das technische Regelwerk werden in das Internet unter folgender Adresse eingestellt http://www.mir.brandenburg.de/verkehr/recht.html.

Es wird gebeten, die Erfahrungen bei der Anwendung für eine spätere Auswertung zu erfassen und dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr über das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen bis zum 31. Dezember 2003 zu berichten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2002 ABl./03, [Nr. 3], S. 22

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