Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf das Besoldungs- und Versorgungsrecht - Neuregelung des Verjährungsrechts -
Aktuelle Fassung
Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) hat das allgemeine Verjährungsrecht der §§ 194 ff. BGB a. F. neu geordnet. Diese Neuregelungen haben Auswirkungen u. a. auf das Besoldungs- und Versorgungsrecht.
Um weiterhin eine einheitliche Rechtsanwendung im Zusammenhang mit der Verjährung bei Zahlungsansprüchen auf Besoldungs- und Versorgungsbezüge zu gewährleisten, wird nachstehend das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 3. September 2002 - D II 1 221 030/3 - (GMBl S. 725) zur Durchführung der im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz enthaltenen Neuregelungen des Verjährungsrechts bekannt gegeben. Es ist entsprechend zu verfahren.
Für die folgenden in dem obengenannten Rundschreiben des BMI genannten bundesgesetzlichen Rechtsvorschriften finden die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften Anwendung:
- Nr. 2.4 - § 17 des Bundesbesoldungsgesetzes - BBesG: im Land Brandenburg § 4 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes - BbgBesG
- Nr. 3.4 - § 53 des Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVfG: im Land Brandenburg § 53 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg - VwVfGBbg
- Nr. 4 und 5.1 - §§ 58, 59 Bundeshaushaltsordnung - BHO: im Land Brandenburg §§ 58, 59 Landeshaushaltsordnung - LHO.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 25. September 2002 | ABl./04, [Nr. 19], S. 325 | |
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