Landesregierung Brandenburg

Staatliche Anerkennung eines Kurortes

Aktuelle Fassung

Mit Anerkennungsbescheid vom 8. Juni 2002 wurde die Stadt Belzig mit Wirkung ab 8. Juni 2002 mit der Artbezeichnung

„Ort mit Heilquellenkurbetrieb“

unbefristet staatlich anerkannt.

Die Stadt Belzig hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkannter Ort mit Heilquellenkurbetrieb“ zu verwenden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. Juni 2002 ABl./02, [Nr. 26], S. 617

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