Staatliche Anerkennung eines Kurortes
Aktuelle Fassung
Mit Anerkennungsbescheid vom 8. Juni 2002 wurde die Stadt Belzig mit Wirkung ab 8. Juni 2002 mit der Artbezeichnung
„Ort mit Heilquellenkurbetrieb“
unbefristet staatlich anerkannt.
Die Stadt Belzig hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkannter Ort mit Heilquellenkurbetrieb“ zu verwenden.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 8. Juni 2002 | ABl./02, [Nr. 26], S. 617 | |
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