Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen amtsfreien Gemeinde Kloster Lehnin

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen amtsfreien Gemeinde Kloster Lehnin (Schlüssel-Nr. 12 0 69 306) aus den amtsangehörigen Gemeinden Emstal, Göhlsdorf, Grebs, Krahne, Lehnin, Michelsdorf, Nahmitz, Netzen, Prützke, Rädel, Reckahn und Rietz des Amtes Lehnin und der amtsangehörigen Gemeinde Damsdorf des Am-tes Emster-Havel mit Wirkung vom 1. April 2002 genehmigt.

Das Amt Lehnin wird mit dem Tag der wirksamen Bildung der neuen amtsfreien Gemeinde Kloster Lehnin aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. März 2002 ABl./02, [Nr. 13], S. 403

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