Bildung einer neuen amtsfreien Gemeinde Kloster Lehnin
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen amtsfreien Gemeinde Kloster Lehnin (Schlüssel-Nr. 12 0 69 306) aus den amtsangehörigen Gemeinden Emstal, Göhlsdorf, Grebs, Krahne, Lehnin, Michelsdorf, Nahmitz, Netzen, Prützke, Rädel, Reckahn und Rietz des Amtes Lehnin und der amtsangehörigen Gemeinde Damsdorf des Am-tes Emster-Havel mit Wirkung vom 1. April 2002 genehmigt.
Das Amt Lehnin wird mit dem Tag der wirksamen Bildung der neuen amtsfreien Gemeinde Kloster Lehnin aufgelöst.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 15. März 2002 | ABl./02, [Nr. 13], S. 403 | |
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