Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Musikschulförderung 2002

Historische Fassung

Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, For- schung und Kultur des Landes Brandenburg zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg vom 1. August 2001 (ABl. S. 611) wird in Bezug auf die Musikschulförderung Folgendes bekannt gegeben:

Für die förderfähigen Musikschulen des Landes Brandenburg beträgt der Unterrichtskostenzuschuss pro Jahresstunde im Haushaltsjahr 2002 4,91 Euro.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. April 2002 ABl./02, [Nr. 18], S. 499

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