Historische Fassung Musikschulförderung 2002
Historische Fassung
Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, For- schung und Kultur des Landes Brandenburg zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg vom 1. August 2001 (ABl. S. 611) wird in Bezug auf die Musikschulförderung Folgendes bekannt gegeben:
Für die förderfähigen Musikschulen des Landes Brandenburg beträgt der Unterrichtskostenzuschuss pro Jahresstunde im Haushaltsjahr 2002 4,91 Euro.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 1. April 2002 | ABl./02, [Nr. 18], S. 499 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen