Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen Stadt Müncheberg

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung

einer neuen Stadt Müncheberg
(Schlüssel-Nr.: 12 0 64 317)

aus den Gemeinden Eggersdorf/Mü., Hermersdorf/Obersdorf, Hoppegarten/Mü., Jahnsfelde, Trebnitz und der Stadt Müncheberg

im Amt Müncheberg

mit Wirkung vom 31. März 2002 genehmigt.

Das Amt Müncheberg wird mit dem Tag der Bildung der neuen Stadt Müncheberg aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 19. Februar 2002 ABl./02, [Nr. 10], S. 275

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