Änderung des Namens der Gemeinde Hermsdorf bei Ruhland
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Änderung des Namens der Gemeinde Hermsdorf bei Ruh-land (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) in
Hermsdorf
mit Wirkung vom 1. Januar 2002 genehmigt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 17. Januar 2002 | ABl./02, [Nr. 7], S. 87 | |
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