Landesregierung Brandenburg

Änderung des Namens der Gemeinde Hermsdorf bei Ruhland

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Änderung des Namens der Gemeinde Hermsdorf bei Ruh-land (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) in

Hermsdorf

mit Wirkung vom 1. Januar 2002 genehmigt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. Januar 2002 ABl./02, [Nr. 7], S. 87

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