Landesregierung Brandenburg

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)

Aktuelle Fassung

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise und Gemeinden

Mit Verkehrsblattverlautbarung Nr. 21 vom 15. November 2001 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ bekannt gegeben.

Hiermit werden vom Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr als oberster Verkehrsbehörde die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ für das Land Brandenburg zum 1. Januar 2002 eingeführt.

Die mit Verkehrsblattverlautbarung Nr. 208 vom 30. November 1984 (VkBl. S. 507) bekannt gegebenen „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 84)“ werden mit Wirkung ab 1. Januar 2002 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgehoben.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Aufhebung der "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen 1984 (R-FGÜ 84)" Ursprüngliche Fassung vom 19. Dezember 2001 ABl./02, [Nr. 2], S. 17

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