Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen Gemeinde Uckerland

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen Gemeinde

Uckerland
Gemeindeschlüsselnummer: 12 0 73 579

aus den Gemeinden Fahrenholz, Güterberg, Jagow, Lemmersdorf, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar und Wolfshagen mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.

Das Amt Lübbenow (Uckermark) wird damit zum 31. Dezember 2001 aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. Dezember 2001 ABl./01, [Nr. 52], S. 905

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