Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen Gemeinde Plattenburg

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen Gemeinde Plattenburg (Schlüssel-Nr.: 12 0 70 302) aus den Gemeinden des Amtes Plattenburg

Bendelin, Glöwen, Hoppenrade, Kleinow, Kletzke, Krampfer, Netzow und Viesecke

mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.

Das Amt Plattenburg wird mit dem Zeitpunkt der Bildung der neuen Gemeinde Plattenburg aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 3. Dezember 2001 ABl./01, [Nr. 52], S. 901

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