Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen Gemeinde Oberkrämer

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen Gemeinde Oberkrämer (Schlüssel-Nr.: 12 0 65 251) aus den Gemeinden des Amtes Oberkrämer

  • Bärenklau,
  • Bötzow,
  • Marwitz,
  • Oberkrämer und
  • Schwante

mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.

Das Amt Oberkrämer wird mit dem Zeitpunkt der Bildung der neuen Gemeinde Oberkrämer aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 19. November 2001 ABl./01, [Nr. 50], S. 851

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