Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen Gemeinde Boitzenburger Land

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen Gemeinde Boitzenburger Land (Schlüssel-Nr. 12 0 73 069) aus den Gemeinden Berkholz, Boitzenburg, Buchenhain, Funkenhagen, Hardenbeck, Haßleben, Klaushagen, Jakobshagen, Warthe, Wichmannsdorf mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.

Das Amt Boitzenburg (Uckermark) wird damit zum 31. Dezember 2001 aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 11. Dezember 2001 ABl./01, [Nr. 52], S. 894

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