Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen Stadt Kremmen

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen

Stadt Kremmen
Gemeindeschlüsselnummer: 12 0 65 165

aus den Gemeinden Beetz, Flatow, Groß-Ziethen, Sommerfeld, Staffelde, Hohenbruch und der Stadt Kremmen mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.

Das Amt Kremmen wird damit zum 31. Dezember 2001 aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. Dezember 2001 ABl./01, [Nr. 52], S. 905

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