Bildung einer neuen Stadt Kremmen
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen
Stadt Kremmen
Gemeindeschlüsselnummer: 12 0 65 165
aus den Gemeinden Beetz, Flatow, Groß-Ziethen, Sommerfeld, Staffelde, Hohenbruch und der Stadt Kremmen mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.
Das Amt Kremmen wird damit zum 31. Dezember 2001 aufgelöst.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 14. Dezember 2001 | ABl./01, [Nr. 52], S. 905 | |
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