Landesregierung Brandenburg

Eingliederung der Gemeinden Allmosen, Barzig, Sallhausen und Wormlage in die Stadt Großräschen

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154)

die Eingliederung
der Gemeinden Allmosen, Barzig, Saalhausen und Wormlage in die Stadt Großräschen (Amt Großräschen)

mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.

Das Amt Großräschen wird mit dem Zeitpunkt der Eingliede- rung der Gemeinden Allmosen, Barzig, Saalhausen und Worm- lage in die Stadt Großräschen aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. Dezember 2001 ABl./02, [Nr. 1], S. 5

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