Landesregierung Brandenburg

Bildung einer neuen Stadt Baruth/Mark

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen Stadt Baruth/Mark (Schlüssel-Nr. 12 0 72 014) aus den Gemeinden Dornswalde, Klasdorf,
Paplitz, Petkus, Schöbendorf und der Stadt Baruth/Mark mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.

Das Amt Baruth/Mark wird damit zum 31. Dezember 2001 aufgelöst.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. Dezember 2001 ABl./01, [Nr. 52], S. 897

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