Auflösung des Amtes Beelitz
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) den Zusammenschluss der Gemeinden
Buchholz bei Beelitz, Busendorf, Elsholz, Fichtenwalde, Reesedorf, Rieben, Salzbrunn, Schäpe, Schlunkendorf, Wittbrietzen und Zauchwitz sowie der Stadt Beelitz
zu der amtsfreien Stadt Beelitz
mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 17. Dezember 2001 | ABl./02, [Nr. 1], S. 3 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen