Landesregierung Brandenburg

Erlass zur Bildung eines Prüfungsausschusses zur Prüfung von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr und von Prüfingenieuren

Aktuelle Fassung

Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Kraftfahrsachverständigengesetzes wird beim Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr für das Land Brandenburg ein Prüfungsausschuss zur Prüfung von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr und von Prüfingenieuren gebildet.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom zuständigen Minister ernannt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 24. September 2001 ABl./01, [Nr. 41], S. 638

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