Erlass zur Bildung eines Prüfungsausschusses zur Prüfung von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr und von Prüfingenieuren
Aktuelle Fassung
Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Kraftfahrsachverständigengesetzes wird beim Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr für das Land Brandenburg ein Prüfungsausschuss zur Prüfung von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr und von Prüfingenieuren gebildet.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom zuständigen Minister ernannt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 24. September 2001 | ABl./01, [Nr. 41], S. 638 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen