Änderung des Namens der Gemeinde Schönberg
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Änderung des Namens der Gemeinde Schönberg (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) in
Schönberg (Mark)
mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 genehmigt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 22. September 2000 | ABl./00, [Nr. 42], S. 919 | |
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