Landesregierung Brandenburg

Änderung des Namens der Gemeinde Schönberg

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Änderung des Namens der Gemeinde Schönberg (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) in

Schönberg (Mark)

mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 genehmigt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 22. September 2000 ABl./00, [Nr. 42], S. 919

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