Verlegung des Sitzes des Amtes Schipkau nach Klettwitz
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398, 450) die Verlegung des Sitzes des Amtes Schipkau (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) aus der Gemeinde Schipkau in die Gemeinde Klettwitz mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 genehmigt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 26. September 2000 | ABl./00, [Nr. 42], S. 919 | |
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