Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg Brücken- und Ingenierbau; Richtlinie für den Einsatz bewehrter Elastomerlager zur elastischen Lagerung von Brückenüberbauten - Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/2000 vom 16. März 2000 -

Historische Fassung

Mit dem Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 21/1999 vom 25.08.1999 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Wohnungswesen die „Richtlinie für den Einsatz bewehrter Elastomerlager zur elastischen Lagerung von Brückenüberbauten“ für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen eingeführt.

In der Anwendung dieser Richtlinie sind vereinzelt Unsicherheiten in der Anwendung des temperaturabhängigen Schubmoduls für den Lastfall Bremsen aufgetreten.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Nr. 8/2000 vom 16. März 2000 des BMVBW erhält der Absatz (5) der Richtlinie in Abschnitt 4, Berechungsgrundlagen, zur Klarstellung eine neue Fassung.

Ich führe diese Ergänzung zur „Richtlinie für den Einsatz bewehrter Elastomerlager zur elastischen Lagerung von Brückenüberbauten“ auch für den Bereich der Landesstraßen ein.

Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wird die Anwendung empfohlen.

Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau ist im Verkehrsblatt, Heft 2/2000 vom 31.01.2000 veröffentlicht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 2. August 2000 ABl./00, [Nr. 35], S. 547
am 31.05.2010 außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL, Abteilung 4, Nr. 8/2010 vom 31. Mai 2010 ABl./10, [Nr. 23], S. 943

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