Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Mitteilung des Ministeriums des Innern zum Rundschreiben zur Festsetzung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei melde- und ausweisrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Historische Fassung

Der Runderlass des Ministeriums des Innern zur Festsetzung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei melderechtlichen Ordnungswidrigkeiten nach § 34 Abs. 1 BbgMeldeG vom 30. Juni 1993 (ABl. S. 1308) tritt am 1. August 2000 außer Kraft. Das Rundschreiben des Ministeriums des Innern vom 3. Juli 2000 zur Festsetzung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei melde- und ausweisrechtlichen Ordnungswidrigkeiten tritt am 1. August 2000 in Kraft. Es liegt allen Melde- und Ausweisbehörden des Landes Brandenburg vor.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 4. Juli 2000 ABl./00, [Nr. 29], S. 374

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