Landesregierung Brandenburg

Verleihung der Zusatzbezeichnung “Stadt der Pferde” (Stadt Neustadt (Dosse))

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Zusatzbezeichnung

„Stadt der Pferde”

für die Stadt Neustadt (Dosse) mit Wirkung vom 1. Januar 2000 verliehen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 23. Dezember 1999 ABl./00, [Nr. 4], S. 41

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