Verleihung der Zusatzbezeichnung “Stadt der Pferde” (Stadt Neustadt (Dosse))
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Zusatzbezeichnung
„Stadt der Pferde”
für die Stadt Neustadt (Dosse) mit Wirkung vom 1. Januar 2000 verliehen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 23. Dezember 1999 | ABl./00, [Nr. 4], S. 41 | |
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