Landesregierung Brandenburg

Zeichenvorschrift für Vermessungsrisse (ZV-Riss)

Aktuelle Fassung

Gliederung

Allgemeine Regelungen

Darstellungsverzeichnis

0000 Linie, Punkt, Schrift, Grenze
0100 Grenzmarke, Vermessungspunkt
0200 Grenze
0300 Topographisch bedeutende Grenz- und Begrenzungseinrichtung
0400 Geländeform

1000 Gebäude- und Freifläche

3000 Betriebsfläche
3100 Betriebsfläche Abbauland
3400 Betriebsfläche Versorgungsanlage
3500 Betriebsfläche Entsorgungsanlage
3900 Andere Betriebsanlage

5000 Verkehrsfläche
5100 Straße
5200 Weg
5400 Bahngelände
5600 Schiffsverkehr
5700 Brücke

7000 Waldfläche
7400 Gehölz
7500 Bäume (einzeln oder geometrische Gruppe)

8000 Wasserfläche

9000 Flächen anderer Nutzung
9300 Historische Anlage
9700 Freistehender Turm, Befestigungsanlage (sofern nicht Gebäude)

Anlage: Abkürzungsverzeichnis

Allgemeine Regelungen

1. Diese Vorschrift regelt die einheitliche Führung der Vermessungsrisse. Die dargestellten Signaturen, Linien und Schriftsätze können hierbei in ihrer Größe und Stärke unter Einhaltung der Hierarchien dem individuellen Schriftbild angepasst werden.

Die im Darstellungsverzeichnis angegebenen Schlüsselzahlen entsprechen denen der Muster-Zeichenvorschrift für Katasterkarten und Vermessungsrisse der AdV.

Wurde in dieser Zeichnvorschrift auf die Festlegung einer bestimmten Signatur verzichtet und wird diese im Bedarfsfall erforderlich, ist ein entsprechendes Kartenzeichen der Zeichenvorschrift Liegenschaftskarte Brandenburg (ZV-Karte-Bbg) zu verwenden. Lässt sich auch in dieser Vorschrift keine geeignete Signatur finden, ist eine nach DIN 18702 (Zeichen für Vermessungsrisse, großmaßstäbige Karten und Pläne) zu benutzen.

2. Zu beachten ist, dass

2.1 der Inhalt des Vermessungsrisses übersichtlich gestaltet, seine Angaben deutlich und leserlich sind;

2.2 die Zeichnung, Zahlen und Schriftzusätze zur Mikroverfilmung geeignet sind;

2.3 Signaturen und Beschriftungen parallel zum unteren Rand des Vermessungsrisses oder bei objektspezifischer Beschriftung vom unteren Rand aus lesbar eingetragen werden;

2.4 örtliche Besonderheiten durch Signaturen oder Schriftzusätze nachvollziehbar erläutert werden.

3. Es sind

3.1 der Bestand des Liegenschaftskatasters schwarz darzustellen;

3.2 die Grenzen der anteile an ungetrennten Hofräumen schwarz darzustellen;

3.3 Veränderungen gegenüber dem Nachweis des Liegenschaftskatasters grundsätzlich rot nachzuweisen, wegfallende angaben rot zu streichen oder rot zu kreuzen;

3.4 bei fehlender Übereinstimmung zwischen dem örtlichen Grenzverlauf und dem Katasternachweis die Abweichungen, soweit sie zu beheben sind, aufzunehmen. Die Darstellung des nicht rechtmäßigen Grenzverlaufs ist rot zu kreuzen;

3.5 die tatsächlichen Nutzungen der Liegenschaften in Kurzform und zusätzlich entsprechend dem Nutzungsartenverzeichnis die Schlüsselzahlen in Klammern (z. B. GFW (121) oder GR (621)) anzugeben. Bei öffentlichen Gebäuden und anderen für die Allgemeinheit bedeutenden Gebäuden, Erholungs-, Verkehrs-, Wald- und Wasserflächen usw. sind an Stelle der Kurzform deren Eigennamen zu erfassen. Bei Verkehrswegen ist zusätzlich die Klassifizierung und Stationierung aufzunehmen.

Darstellungsverzeichnis

Das Darstellungsverzeichnis liegt hier im PDF-Format zum Download vor.

Anlage zu ZV-Riss
Seite 1

Abkürzungsverzeichnis

AdVArbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland
APAufnahmepunkt
ATAussichtsturm
AWAAbwasser
BBolzen
BbgLand Brandenburg
BFBetriebsfläche
BDBogendach
BtBeton
BrBrunnen+
BüroBürogebäude
DDränrohr
DINDeutsche Industrie Norm
EElektrizität
EICHPFEichpfahl
EREisenrohr
FFernmeldewesen
FDFlachdach
FHzgFernheizung
FlFlasche
FMFeuermelder
FNDFlächennaturdenkmal
FoForst
FWAFernwasserleitung
GaGarage
GBOGrundbuchordnung
GFGebäude- und Freifläche
GFWGebäude- und Freifläche Wohnen
GHGehölz
GhsGartenhaus
GrGranit
GRLandwirtschaftsfläche Grünland
GstGaststätte
GWPGrundwassermessstelle
HHaltestelle
HAPHauptaufnahmepunkt
HMHöhenmarke
HPLochmarke, Lochbolzen
HWPHochwasserpegel
HzHohlziegel
HzgHeizung
KKunststoffmarke
KEDKegeldach
KiTaKindertagesstätte
KUDKuppeldach
KWDKrüppelwalmdach
KlKlebemarke
kVKilovolt
LLandesstraße
LPLattenpegel
MBMauerbolzen
MDMischdachform (gemischte Dachform)
MzMeißelzeichen
NNagel
NDNaturdenkmal
ODOrtsdurchfahrtmarkierung
PPfeiler
PBPfeilerbolzen
PDPultdach
PFPersonenfähre
PfPfahl
PlPlatte
RRohr
SDSatteldach
SchScheune
SchlSchlüssel
SchpSchuppen
SHDSheddach
SiSicherung (Sicherungspunkt)
SPSchreibpegel
StStall
TTurm
VBVertikalbolzen
VKVerkehrsfläche
WAWasser
WAGWasserfläche Graben
WCToilettengebäude
WDWalmdach
WFWagenfähre
WhWohnhaus
WiWirtschaftsgebäude
ZDZeltdach
ZVZeichenvorschrift
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 7. Juni 1999 ABl./99, [Nr. 29], S. 606, 607

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