Historische Fassung Verwaltungsvorschriften für das Liegenschaftskataster(Teil: Verwaltungsvorschrift zur Qualitätskontrolle bei der Fortführungsentscheidung (Fortführungsentscheidungsvorschrift - VVFortEnt))
Historische Fassung
Auszug aus der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern
4.
Verwaltungsvorschrift zur Qualitätskontrolle bei der Fortführungsentscheidung
(Fortführungsentscheidungsvorschrift - VVFortEnt), III/2, Nr. 3/1999
Vom 8. Juni 1999
- Zur Sicherstellung der Qualität der Bestandsdaten und Katasterakten des Liegenschaftskatasters im Zusammenhang mit der Fortführungsentscheidung der Katasterbehörden über die Vermessungsschriften wird die VV eingeführt.
- Die Ergebnisse der Liegenschaftsvermessungen sind grundsätzlich in den Punkt- und Grundrissnachweis der Automatisierten Liegenschaftskarte zu übernehmen.
- Sie tritt mit dieser Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
- Die VVFortEnt ist als Sonderdruck beim Landesvermessungsamt des Landes Brandenburg, Kartenvertrieb, Robert-Havemann-Str. 7, 15236 Frankfurt (Oder), Telefon (0335) 5582-700 gegen ein Entgelt von 5,00 Deutsche Mark zu beziehen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 23. Juni 1999 | ABl./99, [Nr. 29], S. 606 | |
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