Historische Fassung Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (ZTV-PS 98)
Historische Fassung
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 19/1998 hat das Bundesministerium für Verkehr die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (ZTV-PS 98) für Bundesstraßen eingeführt.
Ich führe die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen für den Bereich der Landesstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen ein.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 8. Februar 1999 | ABl./99, [Nr. 10], S. 214 | |
| am 07.10.2014 außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 7. Oktober 2014 | ABl./14, [Nr. 43], S. 1322 | |
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