Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (ZTV-PS 98)

Historische Fassung

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 19/1998 hat das Bundesministerium für Verkehr die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (ZTV-PS 98) für Bundesstraßen eingeführt.

Ich führe die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen für den Bereich der Landesstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen ein.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. Februar 1999 ABl./99, [Nr. 10], S. 214
am 07.10.2014 außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 7. Oktober 2014 ABl./14, [Nr. 43], S. 1322

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen