Verleihung der Zusatzbezeichnung Kleiststadt (Stadt Frankfurt (Oder))
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Zusatzbezeichnung
Kleiststadt
für die Stadt Frankfurt (Oder) mit Wirkung vom 1. Januar 1999 verliehen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 30. Dezember 1998 | ABl./99, [Nr. 4], S. 54 | |
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