Landesregierung Brandenburg

Staatliche Anerkennung von Erholungsorten

Aktuelle Fassung

Mit dem Anerkennungsschreiben vom 19.10.1998 wurde der Stadt Lübbenau/Spreewald gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat “Staatlich anerkannter Erholungsort” am 18.11.1998 verliehen.

Mit dem Anerkennungsschreiben vom 24.11.1998 wurde der Stadt Lindow/Mark gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat “Staatlich anerkannter Erholungsort” am 14.12.1998 verliehen.

Mit dem Anerkennungsschreiben vom 07.12.1998 wurde der Gemeinde Waldsieversdorf gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat “Staatlich anerkannter Erholungsort” am 07.12.1998 verliehen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 21. Dezember 1998 ABl./99, [Nr. 2], S. 20

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