Unbefristete staatliche Anerkennung von Bad Saarow-Pieskow als Heilbad
Aktuelle Fassung
Mit Anerkennungsbescheid vom 19.12.1998 wurde die Gemeinde Bad Saarow-Pieskow mit Wirkung ab 19.12.1998 mit der Artbezeichnung
„Heilbad”
unbefristet staatlich anerkannt.
Die Gemeinde Bad Saarow-Pieskow hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkanntes Heilbad” zu verwenden.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 19. Dezember 1998 | ABl./99, [Nr. 3], S. 51 | |
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