Landesregierung Brandenburg

Unbefristete staatliche Anerkennung von Bad Saarow-Pieskow als Heilbad

Aktuelle Fassung

Mit Anerkennungsbescheid vom 19.12.1998 wurde die Gemeinde Bad Saarow-Pieskow mit Wirkung ab 19.12.1998 mit der Artbezeichnung

„Heilbad”

unbefristet staatlich anerkannt.

Die Gemeinde Bad Saarow-Pieskow hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkanntes Heilbad” zu verwenden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 19. Dezember 1998 ABl./99, [Nr. 3], S. 51

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