Landesregierung Brandenburg

Änderung in den Standesamtsbezirken Massen im Amt Kleine Elster (Niederlausitz), Schönborn im Amt Elsterland, Sonnewalde und Wahrenbrück (Landkreis Elbe-Elster)

Aktuelle Fassung

Standesamt Massen im Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

Nach der Bildung der neuen Gemeinden Lichterfeld-Schacksdorf, Massen-Niederlausitz und Sallgast umfasst der Standesamtsbezirk die Gemeinden Crinitz, Gahro, Göllnitz, Gröbitz, Lichterfeld-Schacksdorf, Lieskau, Massen-Niederlausitz, Ponnsdorf und Sallgast.

Standesamt Schönborn im Amt Elsterland

Nach Bildung der neuen Gemeinde Schönborn umfasst der Standesamtsbezirk die Gemeinden Eichholz-Drößig, Fischwasser, Oppelhain, Rückersdorf, Schilda, Schönborn und Tröbitz.

Standesamt Sonnewalde

Nach Bildung der neuen Gemeinde Münchhausen umfasst der Standesamtsbezirk die Gemeinden Bahren, Breitenau, Brenitz, Frankena, Friedersdorf, Goßmar, Großkrausnik, Kleinkrausnik, Münchhausen, Pahlsdorf, Sonnewalde und Zeckerin.

Standesamt Wahrenbrück

Nach Eingliederung der Gemeinden Beiersdorf, Beutersitz, Bönitz, Domsdorf, Kauxdorf, Marxdorf, Prestewitz, Rothstein, Saxdorf, Wildgrube und Winkel in die Stadt Wahrenbrück umfasst der Standesamtsbezirk nur noch die Stadt Wahrenbrück.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 30. November 1998 ABl./98, [Nr. 51], S. 1040

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