Änderung der Vereinbarung für die Bildung des Amtes Trebbin
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innem hat in Anwendung von § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 erste Alternative der Amtsordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993, zuletzt geän-dert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse vom 8. April 1998 (GVBl. I S. 62), den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Thyrow, Schönhagen, Lüdersdorf, Stangenhagen, Klein Schulzendorf, Blankensee und der Stadt Trebbin vom 10. Juli 1998 über die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Amtes Trebbin vom 15. Februar 1992 genehmigt.
Das Amt Trebbin bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben ab dem 27. September 1998 der Verwaltung der amtsangehörigen Stadt Trebbin.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 14. Juli 1998 | ABl./98, [Nr. 32], S. 714 | |
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